Die jährliche Betriebskostenabrechnung für Mieter ist für Vermieter privater und gewerblicher Immobilien eine meist lästige, aufwendige, aber dennoch notwendige Pflicht. Die umlagefähigen Betriebskosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, nach der gesetzlichen Vorgabe der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und innerhalb von 12 Monaten, nach Ende der Abrechnungszeit, auf den Mieter umgelegt.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter, auch ohne eine Beauftragung im Rahmen der WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.